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Aktuelles


3. Stadtverordnetenversammlung am 14.6.2021 Redebeitrag zum Antrag der LINKEN: ,,Sicherer Hafen“.

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
werte Kolleginnen und Kollegen,
Das ist wieder so ein Antrag der LINKEN, den sie einbringen, wo immer sie in einem Parlament vertreten sind.
Sie werden sehen, er kommt demnächst auch im Kreistag des Main-Kinzig-Kreises.
Immerhin, wie der Antragsteller schreibt, sind in Deutschand schon 241 Kommunen dieser Initiative beigetreten.
Das mögen bei 10.800 Städte und Gemeinden, darunter 2.054 Städte oder 294 Landkreise und 107 kreisfreie Städte - bald 108 -, erst einmal nicht viel sein, gleichwohl ist es der Wille der betroffenen Kommunen und dies ist zu respektieren.
Ob es aber zielführend ist und nicht alle Bemühungen dies auf europäischer Ebene zu regeln zuwiderläuft, darf kritisch hinterfragt werden.
Wir haben ja auf vielen Feldern, bis in die Kommunale Selbstverwaltung hinein, mit den Entscheidungen der Europäische Union und ihren Ressorts so unsere Last und beklagen dies gelegentlich - Stichwort ,,Überregu­lie­rungen“ und ,,Vergabeverfahren“-.
Man kann der EU aber nicht vorwerfen, dass sie sich bilateral nicht bemüht, eine Regelung anzustreben, dass eine gerechte Verteilung von Schutzsuchenden - früher Asylbewerber -auf alle Mitgliedsstaaten erfolgen soll.
Ein schier unmögliches Unterfangen und hier braucht sich Deutschland nicht zu verstecken.
Wir gehören zu den Staaten, die gleich dem Resettlement­abkommen beigetreten sind und wer um die Situation am Frankfurter Flug­hafen weiß, der erkennt, dass davon viel Gebrauch gemacht wird.
2020/2021 immerhin 5.500, von den 30.000, zu denen sich die EU verpflichtet hat.
Den Schutzsuchenden, denen die Flucht nach Deutschland gelungen ist, stehen alle Rechtswege offen und selbst wenn ihnen die Anerkennung versagt wird, heißt das noch lange nicht, dass er/sie unser Land gleich verlassen muss.
Dies steht im Einklang mit der Asylpolitik der EU. Durch  diese Politik soll jedem Dritt­staatsangehörigen, der in einem der Mitglied­staaten internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status gewährt und die Einhal­tung des Grundsatzes der Nichtzurück­weisung sichergestellt werden.
Von Abholen vor den Fluchtländern auf hoher See oder besonderen Fluchtrouten und dann auf die Länder zu verteilen, die ein besonderes großzügiges Asylrecht haben, wird der Angelegenheit nicht gerecht.
Wir wollen keine Schleuser und Schlepper unterstützen.
Wir vertrauen auf die Ziele der EU, die eine gemeinsame Poltik in den Bereichen Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz sich verordnet hat.
Nationale Alleingänge oder kommunale Initiativen in der Vergangenheit hatten wenig Erfolg und werden bei der derzeitigen Wohnungsknapp­heit und veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen mehr zu Span­nungen führen, als zum guten Gelingen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kolegen,
1991 - 1995 flüchteten Tausende vor den kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan nach hier, was nicht allzuschwer war und mussten alimentiert werden.
Auf diese Vielzahl von Flüchtlingen war man seitens des Main-Kinzig-Kreises nicht vorbereitet und so gab es auch asylrechtliche und finanzielle Pro­bleme bei der Bereitstellung von Wohnraum und Geldmittel, sowie den Krankheitskosten.
Da haben dann hier lebende Verwandte oder Landsleute ,,Bürgschaften“ abgegeben, die sie später nicht einhalten konnten und folglich wurden sie mit nicht unerheblichen Forde­run­­gen, seitens des Kreises konfrontiert wurden.
In den meisten Fällen war man, unter Landrat Karl Eyerkaufer, großzügig und ich erinnere mich, dass ich damals, als Mitglied des Kreisausschusses, zumeist mitgestimmt habe, bei: ,,Niederschlagung einer Forderung“.
Also, Vorsicht vor kommunalen Alleingängen und zu viel Vertrauen für den Weg, den uns heute DIE FRAKTION zur Beschlussfassung vorgelegt hat.
Wie sagt der Oberbürgermeister gerne:
,,Vorsicht an der Bahnsteigkante.“

Wir stimmen dem Antrag nicht zu.
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