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Hanauer Fraktion
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    Adelheid Förster

    Stadtverordnete

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    Bert-Rüdiger Förster

    Vorsitzender

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    Ralf Müller

    Stadtverordneter

  • Hanauer Fraktion
    Thüringer Straße 9
    63456 Hanau-Steinheim

    Telefon: +49 6181 96267
    E-Mail: info@hessen-rep.de
    Website: www.hessen-rep.de
  • Kreisfreiheit Hanau zum 1.1.2026 Grenzänderungsvertrag - Beschlussvorlage - Stadtverordnetenversammlung 15.5.2023
    Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen,
    da erfreulicherweise viele jüngere Kolleginnen und Kollegen seit der Kommunalwahl vom 14. März 2021 dem Hause angehören, darf ich ein wenig die Historie bemühen, denn gerade die Wahlperiode 2016 bis 2021 hatte es in Sachen Kreisfreiheit Hanau in sich. Da hatten sich die Verantwortlichen der Stadt Hanau und die des Main-Kinzig-Kreises nicht immer lieb.
    Wenn Sie mit der Regionalbahn, über unseren Nordbahnhof nach Friedberg fahren, da werden Sie am Bahnhof Roßdorf das Stationsschild sehen ,,Roßdorf (Kr) Hanau“ und dies steht für Kreis Hanau und stammt sicher noch aus dem 1.4.1886, dem Beginn der Kreisfreiheit Hanau, mit dem Kreissitz in Hanau.
    Sage und schreibe 88 Jahre währte dieser geschichtsträchtige und verantwortungsvolle Status, der denn zum 1.7.1974 endete und zwar durch Landtagsbeschluss, auf Betreiben des damaligen Innenministers Bielefeld (FDP) - Gesetz zur gebietlichen Neugliederung, wo dann aus rund 2000 Städten und Gemeinden 426 wurden - und aus dem Steinheimer Stadtverordneten Förster wurde dann, nach der sich anschließenden Kommunalwahl, der Hanauer Stadtverordnete Förster und es war, zumindestens für das finanziell klamme Steinheim, um milde zu formulieren, geradezu ein Segen.
    Es gab gerade in diesem neuen Stadtteil viel zu investieren und auch Verbindlichkeiten zu übernehmen, zum Beispiel die Kulturhalle in Steinheim, um nur einen ,,Brocken“ zu benennen.
    Natürlich war die Stadt Hanau auch, auf längere Sicht gesehen, der Gewinner, denn nunmehr hatte sie durch die bekannten Eingemeinungen 88.000 Einwohner. Es war nur eine Frage der Zeit, wann sie wieder 1886 aufleben lassen wollte. Dass es nun 51 Jahre und sechs Monate sein werden, war wohl weniger zu erwarten.
    Der 1.4. musste wohl noch in den Köpfen der Visionäre gesteckt haben, denn am 20.8.2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass die Stadt Hanau zum 1.4.2021 die Kreisfreiheit anstrebe.
    Und ein Foto aus der Sondersitzung vom 29.11.2019 zeigt, dass man da auch sehr optimistisch war.
    Das war aber alles ein bisschen mit heißer Nadel gestrickt, denn man kann ja die Kreisangehörigkeit nicht aufkündigen, wie ein Abonnement bei einer Lokalzeitung oder einem Handyvertrag.
    Widerstand regten sich und nicht nur in der Stadt, sondern verstärkt auch im Kreis, insbesondere im Ostkreis, von dort beheimateten Kreistags- abgeordneten, deren Unmut ich, als damaliger Kreistagsabgeordneter, auch immer zu spüren bekam.
    So war man seitens der Kreisspitze durch das Hanauer Konzept bestätigt, dass Synergieefekte durch die Auskreisung verloren gingen, das Gesundheitsamt zusätzlich Personalbedarf benötige, Verpflichtung für Hessenkasse und die Pensionszahlungen problematisch seien und gegebenenfalls die Auskreisung Hanaus zu Lasten der anderen 28 Städte und Gemeinden ginge.
    Es wurde dann für 100.000 Euro das Prognos-Gutachten erstellt und das war, meiner Meinung nach, sehr einseitig und kritisch formuliert; sozusagen Wasser auf die Mühle der Auskreisungsgegner.
    Auch Teile unserer Hanauer Bürgerschaft sah die Absicht, die Kreisfreiheit zu erlangen, kritisch und die Lokalpresse begleitete den Prozess mit höchster Aufmerksamkeit und ebenfalls nicht euphorisch.
    Es bedurfte also einer möglichst breiten Mehrheit der Hanauer Ent- scheidungsträger, um der Hanauer Bevölkerung zu vermitteln, dass diese unisono die Kreisfreiheit wollen.
    Aus dem Rathaus heraus wurden dann alle Fraktionsvorsitzenden und die beiden Fraktionslosen Robert Erkan und Gregor Wilkenloh gebeten zum Bürgerwochenende am 23. und 24. März 2019 in einem Beitrag Stellung zu beziehen, wobei eine Buchstabenzahl vorgegeben war und es gab keinen der das Bestreben nach Kreisfreiheit nicht unterstützte.
    Offensichtlich aber doch einer - und der steht vor Ihnen. Denn seine, per Mail gelieferte Stellungnahme, ging verloren und fand dadurch keinen Eingang in die Presse und es musste bei der Leserschaft der Zeitung der Einruck entstanden sein, ,,Die Republikaner haben zu diesem epochalen Thema keine Meinung.“
    Nachgehakt, wie es dazu kam, erreichte mich nachfolgende Antwort, die ich Ihnen nicht vorenthalten will.
    ,,Hallo Herr Förster, in der Tat waren nicht nur alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter sehr hohem Zeitdruck der Beilage, so dass wir darauf verzichten mussten, bei der Statement-Anfragen nachzuhaken, wenn die Antworten ausblieben. Es tut mir aufrichtig leid, dass Sie durchgerutscht sind.“

    Erfreulich visionär war dagegen der Redakteur einer Lokalzeitung, der am 30. März 2019 titeln ließ: ,,Zug Richtung Kreisfreiheit ist nicht auf- zuhalten.“ Und jetzt ist er auf der Strecke und fährt halt etwas später zum 1.1.2026 in Hanau ein. Im kritische Engagement die Kreis-FDP, mit unserem ehemaligen Stadtrat Dr. Ralf-Rainer Piesold und Kolja Saß, die feststellen, dass die Kreisfreiheit bloß symbolträchtig und teuer sei und hohe Kosten auf die Bürger zukomme - Hanauer Anzeiger vom 15.7.2022 -. Da war man noch auf allen relevanten Ebenen bei der Klärung von Detailfragen, insbesondere der finanziellen und strukturellen Aus- Wirkungen, immer begleitet von unserer Hanauer AG ,,Kreisfreiheit“, die eigens dafür gebildet wurde.
    Im Kreis waren die handelnden Personen die ,,Hauptamtlichen“, mit ihren persönlichen Referenten; unterstützt von einer Arbeitsgruppe aus Amtsleiter und deren Stellvertreter für Finanz- und Rechnungswesen, Amtsleiter Rechtsamt, Abteilungsleitung Planung, Organisation und Personalentwicklung und Personalratsvorsitzender.

    Ja, es gehört auch zur Ehrlichkeit, dass ich anfangs ebenfalls sehr große Bedenken hatte, wie aus meiner Kreistagsrede am 28.6.2019 deutlich wurde. Dies auch vor dem Hintergrund, weil am 29.11.2018 der Kreistag mit deutlicher Mehrheit beschlossen hatte, Hanau nicht in die Kreisfreiheit zu entlassen.

    Auszug aus dieser Rede:
    Schon am 10.10.2005 hatte die Stadtverordnetenversammlung in Hanau, bei acht Gegenstimmen beschlossen, die Kreisfeiheit Hanaus anzustreben und dann am 11.11.2005 der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises dies, im Gegensatz zu heute, nur zu Kenntnis nahm. Dieser erste Vorstoß in 2005 war sicher auch eine Reaktion darauf, dass der Kreissitz von Hanau nach Gelnhausen verlegt wurde.
    Meine damalige Hanauer Fraktion gehörte zu diesen acht Stadtverordneten, die eine Auskreisung Hanaus sehr kritisch sahen.
    Kritisch auch deshalb, da ich damals als ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter über das Zahlenmaterial verfügte, das aufzeigte, wie hoch die Aufwendungen des Kreises für Hanau waren und ich zweifelte, dass das Hanau, bei einer Kreisfreiheit, alleine schultern könnte. Diese kritische Haltung habe ich in den nachfolgenden Hanauer Haushaltsreden nie vernachlässigt und immer darauf verwiesen, dass gerade im sozialen Bereich ein großes Ungleichgewicht zwischen dem Ostkreis und der Stadt Hanau bestehe und die stetig steigenden Kosten für Landeswohlfahrtsverband, Krankenhausumlage, fast alle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und andere Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hanau auch von den Steuerzahlern der anderen Bürgerinnen und Bürgern des Main-Kinzig-Kreises erbracht werden mussten. Dann der Sinneswandel? Ja, nicht euphorisch, gleichwohl optimistisch, alldieweil Hanau eine Entwicklung genommen hat und nehmen wird, die derzeit seinesgleichen in der Bundesrepublik sucht. Natürlich begünstigt durch viele, vorher nicht erahnenden Faktoren und einer gescheiten und zukunftsgerichteten Kommunalpolitik, die zumeist parteiübergreifend in die dafür notwendigen Beschlüsse mündeten. Und dann das einstimmige Votum von 149 Hanauer Kommunalpolitikern, bei fünf Enthaltungen, das doch überraschte und weit über die Grenzen Hanaus Beachtung fand Ich mahnte aber auch in meiner Hanauer Rede zum Thema Kreisfreiheit an, dass der zu erwartende einstimmige Beschluss am Anfang eines lan- gen Prozesses stehen wird, an dessen Ende es keine Verlierer geben darf. Das ist auch die Intention von Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Landrat Thorsen Stolz - veröffentlicht am 26. Juni 2019 -. Landrat Stolz: ,,Wir als Main-Kinzig-Kreis und ich als Landrat werden der angestrebten Kreisfreiheit keine Steine in den Weg legen.“ Oberbürgermeister Kaminsky: ,,Die Kreisfreiheit wird weder den Main- Kinzig-Kreis noch Hanau arm machen.“

    Und genau da sind wir heute. Beide Gebietskörperschaften haben geliefert und den handelnden Personen ist dafür sehr zu danken und dies soll- te auch die Entscheidung des Landesgesetzgebers nicht unbeeindruckt lassen und ein überzeugendes Votum auch dort auslösen.

    Zum Schluss
    Wenn meine kleine Rede am Anfang den neuen und jungen Kolleginnen und Kollegen zugewandt war, so versuche ich jetzt mich des Sprachgebrauchs jüngerer Generationen zu bedienen und ich hoffe, Sie haben ein wenig Spaß daran.
    Also. Die ,,Challenger“ Kreisfreiheit scheint, mit etwas Verspätung, unter Dach und Fach. Darüber sind wir hier alle ,,geflasht“.

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  • Stadtverordnetenversammlung 30.1.2023
    Redebeitrag: Bert-Rüdiger Förster für die REP-Fraktion zur Magistratsvorlage
    ,,Bauleitplanung - Aufstellungsbeschluss VEP 49 Karlstraße/Pfaffenbrunnenstraße)“
    Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
    werte Kolleginnen und Kollegen,
    es mag Sie überraschen, dass ich zu dieser hervorrragend und umfänglichen Magistrats­vorlage, die ein hoch ambitioniertes Bau­vorhaben vorstellt, doch einiges bemerken möchte und nur hoffen kann, dass es nicht so lange ruhen möge, wie das Bauprojekt an der Karl-Kirstein-Straße in Steinheim (ehemals Toom-Markt) - da könnten eigentlich schon die ersten Interessenten wohnen dürfen, zumindestens Baustraßen und zahlreiche Rohbauten man schon sehen müsste.
    Aber nun zu dieser Vorlage, was mich zum Schluss meiner kurzen Ausführung zu einer Bitte verleiten lässt.
    Ich beginne mit dem Hinweis auf ein ,,Geschmäckle“.
    Das Gelände von der Pfaffenbrunnenstraße, als auch das in der Karlstraße ist ja keine Brache, sondern dient als Verpach­tungeareal für Wohnwagenabstellplätze, Unterbringungs­container und Kleinstbetriebe und und und.
    Da ist es schon erstaunlich, dass einige der Pächter über Facebook oder Hörensagen erfahren mussten, dass der seitherige Besitzer - GmbH und Co. KG - und Pachtzinsempfänger, das ganze 1,1 Hektar große Areal an den neue Vorhabenträger verkauft hatte.
    Dieser nun hat Ende 2022 allen die Kündi­gung übermittelt und zwar, wie in dem Fall, den ich gleich explizit thematisie, zum 30. Juni 2024 - also noch 17 Monate.
    Ich sage einmal: ,,Das war nicht die netteste Form der Eigentumsübertragung und insbesonderer der Unterrichtung.“
    Unter den Betroffenen hat es auch eine mittelständig geführte Wäscherei in der Karlstraße getroffen. Sie ist ein Familien­betrieb, seit 2000 geführt von griechichen Zuwanderen und dies jetzt in der 2. Gene­ration
    Sozialversicherte Arbeitnehmerinnen 13 in Vollzeit, dazu noch vier Teilzeitkräfte
    Mit einem blauen Auge durch die Coronazeit gekommen, mit dankbarem Hinweis auf die Hilfen, die gewährt wurden.
    Nun läuft wieder alles normal und unter Berück­sichtigung der noch schwachen Monate Januar/Februar im Jahre 2022 wurde ein Umsatz von 1,1 Millionen Euro generiert.
    Die Prog­nose für das Jahr 2023 liegt bei 1,3 Millionen.
    Nicht die größte gewerbliche Ansiedung in Steinheim, aber ,,es eppert sich“.
    Nun muss die Firma zum 30.6. kommenden Jahres das Gelände räumen.
    Von einem Gelände, in das sie im Bereich Abwasser auch einiges investiert hat.
    Aber wohin und wer hillft bei den Umzugs­kosten in Höhe von geschätzten 200.000 Euro, um das zu stemmen.
    Da der erste Schritt ja ein neuer Standort ist, womöglich in unserer Stadt komme ich zurück auf meine angekündigte Bitte an die Veran­wortlichen.
    Wir werden der Vorlage zustimmen, helfen Sie aber auch, den nun stark unter Druck ­stehenden Betreibern und Arbeitgebern der Wäscherei bei der Suche und Findung eines neuen Standortes die Unterstützung der Stadt nicht zu versagen..

    Nach dieser Rede nahm der Oberbürgermeister dazu Stellung. Er gab sich überrascht, dass den Betroffenen wohl unsensibel der Besitzerwechsel und das Vorhaben selbst vorgestellt wurde. Er sicherte die Unterstützung bei einer Standortsuche durch die Hanau Wirtschaft GmbH zu - hier sitze ich im Aufsichtsrat -..
  • Stadtverordnetenversammlung 14.11.2022. Beitritt zur Kampagne: ,,Cieties for Life“ Redebeitrag: Bert-Rüdiger Förster für die REP-Fraktion
    Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
    werte Kolleginnen und Kollegen,
    die Republikaner tuen sich mit solchen Anträgen immer etwas schwer, denn in Paragraf 17 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) steht: ,,Anträge sind nur zu Angelegenheiten zulässig, für deren Entscheidung die Gemeindevertretung zuständig ist.“
    Auch wenn das, wie der Grünen-Antrag ausweist, schon in mehr als 300 Städten in Deutsch­­land, bei unterschiedlichen Kommunalver­fas­sungen, parlamentarische Mehrheiten fand.
    Nur wie geht das weiter?
    Das Feld, wo wir mit Anträgen auf kommunaler Ebene unser Entsetzen in Antragsform zum Ausdruck bringen könnten, ist gewaltig: Ehrenmorde, Zwangsverheiratungen und Kinder­ehen, Zwangsbe­schnei­dungen (Genitialverstümmelungen), öffentliches Glieder abtrennen nach dem Freitagsgebet in Saudie-Arabien, Folter zur Erzwingung von Geständ­nissen oder unmenschliche Haftbedin­gungen und so ­weiter.
    Alles schlimm, aber, ob wir in einer Demokratie, wo die letzte Hinrichtung (außer Berlin) vollzogn wurde und zwar am 18. Februar 1949 der verurteilte Mörder Richard Schuh und in der damaligen DDR 1981 der MfS-Offizier Dr. Werner Teske sein staatlich angeordnetes Leben verlor, da er als Spion überführt wurde, die Umkehr einleiten können, darf bezweifelt werden. Inbesondere, wenn man weiß, dass rund 85 Prozent der Hinrichtungen in nur vier Ländern durchgeführt werden (außer China, da sollen es Tausende sein). Stand 2020: Es sind: Iran, Saudi-Arabien, Irak und Ägypten, wo sich jetzt über 2000 Teilnehmer der 27. UN-Klimakon­ferenz (COP) in Sharm el-Sheikh ein Stelldichein gaben und sich wohlfühlten - auch Mitglieder unserer Ampel-Koalition. Man darf auf die Ergebnisse dieser Mammut-Konferenz gespannt sein - Inshalla -!
    Erschreckend ist aber, dass die Todesstrafe auch in drei großen Demokratien noch angewendet wird und zwar in Indien, Japan und den USA. Also ein sogenannter ,,legaler Mord’.
    Und dort ist es besonders grausam.
    Grausam auch deshalb, dass keiner der zur Zeit 3000 in den Todeszellen einsitzenden verurteilten Häftlinge erfährt, wann der Termin für die staatliche Tötung vollzogen werden soll.
    Es gab Fälle, wo der Deliquent schon auf der Bahre lag und auf die Giftspritze wartet und in letzter Sekunde das Telefon klingelte und der Gouverneur oder ein Bundesrichter die Aus­setzung des Vollzuges anordnete.
    Das bedeutete aber nicht die automatische Umwandlung der Todesstrafe in eine lange Haftstrafe. Nein, nur ein Aufschub, mit ungewissem Ausgang. Man rechnet, dass 4% der in den USA Hinge­rich­teten unschuldig waren.
    Die älteren Kolleginnen und Kollegen hier im Hause werden sich ­vielleicht noch an den Fall ,,Caryl Chessman“ erinnern, der 1948 in Kali­fornien wegen Vergewaltigung und Raubes - was er bis zuletzt bestritt - zum Tode verurteilt wurde und dann in der Todeszelle im Staats­­gefängnis von Sankt Quentin auf seine Hinrich­tung wartete. Neun mal wurde er auf seinen letzten Gang vorbereitet und dann wurde der Termin immer wieder verschoben. Das dauerte von 1948 bis zum 2. Mai 1960, wo er dann letztendlich in der Gaskammer sein Leben ließ.
    Ja, wenn die Sekretärin des Gover­neurs, der einen erneuten Aufschub anordnen wollte, sich nicht verwählt hätte, wären aus den neun Aufschüben dann zehn oder auch mehr geworden. Unmenschlicher geht es doch wohl nicht!
    Fassen wir zusammen.
    Bei allen Vorbehalten, wie eingangs erwähnt, ob wir als Kommunalparlament, mit solchen Initiativen eine bessere Welt schaffen werden, stimmen wir dem Antrag der Grünen zu.
    Es kann zumindestens nicht schaden und wenn zu den weltweit 2000 Städten auch noch die neue 81. Groß­stadt Hanau aus Deutschand dazu kommt wohl auch nicht.
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