Republikaner: Coronahilfen kommen nicht an
Die hessischen Republikaner bezweifeln, dass die von der Landesregierung beschlossenen Soforthilfen für kleine Selbständige ihren Zweck erfüllen werden.
Wie der Landesvorsitzende Bert-Rüdiger Förster mitteilt, wird er in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter und Kreistagsabgeordneter von immer mehr verzweifelten Selbständigen wie insbesondere Gastwirten angesprochen, die schon vor einigen Wochen einen Antrag gestellt, aber immer noch kein Geld erhalten haben. Bei den Gastwirten gehe es nicht zuletzt darum, dass sie nicht in der Lage seien, die für eine Öffnung ab dem 15. Mai nötigen Einkäufe zu bezahlen. Es sei in dieser Situation auch nicht gerade hilfreich, wenn die Staatskanzlei bei Nachfragen nur auf die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Kassel verweise.
Die Republikaner fordern die zuständigen Minister Boddenberg und Al-Wazir auf, die offenbar vorhandenen bürokratischen Hemmnisse zu beseitigen.
Dies sei auch im Interesse des Landes selbst. Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gebe es Entschädigungsansprüche für die wegen Maßnahmen nach diesem Gesetz erlittenen Nachteile, die von der anordnenden Stelle – in der Regel also vom Land – zu befriedigen seien. Die Schäden würden sich vervielfachen, wenn es nicht gelinge, möglichst viele Selbständige vor der drohenden Insolvenz zu retten.
Wie der Landesvorsitzende Bert-Rüdiger Förster mitteilt, wird er in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter und Kreistagsabgeordneter von immer mehr verzweifelten Selbständigen wie insbesondere Gastwirten angesprochen, die schon vor einigen Wochen einen Antrag gestellt, aber immer noch kein Geld erhalten haben. Bei den Gastwirten gehe es nicht zuletzt darum, dass sie nicht in der Lage seien, die für eine Öffnung ab dem 15. Mai nötigen Einkäufe zu bezahlen. Es sei in dieser Situation auch nicht gerade hilfreich, wenn die Staatskanzlei bei Nachfragen nur auf die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Kassel verweise.
Die Republikaner fordern die zuständigen Minister Boddenberg und Al-Wazir auf, die offenbar vorhandenen bürokratischen Hemmnisse zu beseitigen.
Dies sei auch im Interesse des Landes selbst. Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gebe es Entschädigungsansprüche für die wegen Maßnahmen nach diesem Gesetz erlittenen Nachteile, die von der anordnenden Stelle – in der Regel also vom Land – zu befriedigen seien. Die Schäden würden sich vervielfachen, wenn es nicht gelinge, möglichst viele Selbständige vor der drohenden Insolvenz zu retten.