Republikaner kritisieren versteckten Demokratieabbau
Am 7. Mai beschloss der Hessische Landtag das „Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik“. Entsprechend der Überschrift wurde dieses Gesetz bisher fast nur unter dem Gesichtspunkt einer eventuellen Ersetzung des Ausländerbeirats durch eine Integrations-Kommission diskutiert.
Die Republikaner weisen darauf hin, dass die bei weitem wichtigste Änderung, die das Gesetz bringt, etwas ganz anderes betrifft: In Landkreisen, Großstädten und Sonderstatusstädten muss eine Fraktion künftig aus mindestens drei Abgeordneten bzw. Stadtverordneten bestehen. Bisher genügten zwei.
„Damit wird durch die Hintertür die 2001 abgeschaffte 5%-Hürde wieder eingeführt“, so der Landesvorsitzende der Republikaner Bert-Rüdiger Förster. Zwar könnten weiterhin Einzelabgeordnete oder Zweiergruppen gewählt werden, sie hätten aber ohne Fraktionsstatus kaum Rechte und bekämen keine finanzielle Unterstützung. Dies sei schon deshalb bedenklich, weil die 5%-Hürde zuvor von mehreren Landesverfassungsgerichten als rechtswidrig aufgehoben worden war. Offenbar habe man nun die Absicht, die Vielfalt von Parteien und Meinungen in den Kommunalparlamenten wieder zu reduzieren.
Dass diese Änderung in ein Gesetz mit vollkommen irreführendem Titel verpackt werde, zeige das schlechte Gewissen der Regierungsparteien. Nach dem Wahlergebnis von 2016 wäre Hauptleidtragende die Linke, die in 10 von 21 Landkreisen den Fraktionsstatus verlieren würde. Dies bedaure man allerdings nicht.
Die Republikaner weisen darauf hin, dass die bei weitem wichtigste Änderung, die das Gesetz bringt, etwas ganz anderes betrifft: In Landkreisen, Großstädten und Sonderstatusstädten muss eine Fraktion künftig aus mindestens drei Abgeordneten bzw. Stadtverordneten bestehen. Bisher genügten zwei.
„Damit wird durch die Hintertür die 2001 abgeschaffte 5%-Hürde wieder eingeführt“, so der Landesvorsitzende der Republikaner Bert-Rüdiger Förster. Zwar könnten weiterhin Einzelabgeordnete oder Zweiergruppen gewählt werden, sie hätten aber ohne Fraktionsstatus kaum Rechte und bekämen keine finanzielle Unterstützung. Dies sei schon deshalb bedenklich, weil die 5%-Hürde zuvor von mehreren Landesverfassungsgerichten als rechtswidrig aufgehoben worden war. Offenbar habe man nun die Absicht, die Vielfalt von Parteien und Meinungen in den Kommunalparlamenten wieder zu reduzieren.
Dass diese Änderung in ein Gesetz mit vollkommen irreführendem Titel verpackt werde, zeige das schlechte Gewissen der Regierungsparteien. Nach dem Wahlergebnis von 2016 wäre Hauptleidtragende die Linke, die in 10 von 21 Landkreisen den Fraktionsstatus verlieren würde. Dies bedaure man allerdings nicht.